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Ein Bausparvertrag ermöglicht Ihnen anfänglich das flexible Ansparen von Eigenkapital- bestenfalls mit staatlicher Förderung. Nach der Ansparphase können Sie ein Bauspardarlehen zur Finanzierung Ihres Immobilienvorhabens in Anspruch nehmen - flexible Rückzahlung garantiert. Wir erklären Ihnen die wichtigsten Eckpunkte zum Thema Bausparen und verraten Ihnen, welche Förderungen für Sie bereitstehen.

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Was genau ist ein Bausparvertrag?

Ein Bausparvertrag ist ein Finanzprodukt, welches in sich das Sparen und die Baufinanzierung vereint. Bausparen ermöglicht, mit staatlichen Förderungen schneller das Sparziel zu erreichen und auf diese Weise Eigenkapital für die Immobilienfinanzierung aufzubauen.

Der Bausparvertrag wird abhängig von Einkommensgrenzen über vermögenswirksame Leistungen mit der Arbeitnehmersparzulage und über die Wohnungsbauprämie staatlich gefördert. Einkommensunabhängig können Zulage berechtigte Personen über ihren Bausparvertrag die Riester-Förderung in Anspruch nehmen. Umgangssprachlich wird diese als „Wohn-Riester“ oder „Eigenheim-Rente“ bezeichnet.

Das nach der Ansparphase auf Wunsch des Bausparers zur Verfügung gestellte Bauspardarlehen muss nachweislich wohnwirtschaftlich, also als Baufinanzierung für den Bau, den Erwerb, die Sanierung oder Modernisierung einer Wohnimmobilie verwendet werden. 

Mit unserem Bausparrechner können Sie ganz einfach selbst berechnen, ob das Bausparen für Sie sinnvoll ist. Es lohnt sich beim Bausparen der Vergleich verschiedener Bausparkassen, denn die auf das Sparguthaben anfallenden Guthabenzinsen sind je nach Bausparkasse unterschiedlich hoch. Auch die Sollzinsen für das nach der Ansparphase zugeteilte Bauspardarlehen sowie die Abschluss- und Kontoführungsgebühren unterscheiden sich stark.

Wie funktioniert das Bausparen?

In einem Bausparvertrag vereinbaren Sie mit der Bausparkasse die von Ihnen gewünschte Bausparsumme. Sie bildet die Summe aus dem vom Bausparer in der Ansparphase angesparten Bausparguthaben und dem nach erreichter Zuteilungsreife von der Bausparkasse auszahlbarem Bauspardarlehen. 

Das Bausparguthaben bauen Sie bis zu einem je nach Bauspartarif festgelegten Prozentsatz (meist 40 % oder 50 % der Bausparsumme) mit monatlichen Zahlungen auf. Zusätzlich erhalten Sie Zinsen.

Sobald die Mindestansparzeit, der Mindestsparbetrag und die Bewertungszahl erreicht sind, wird Ihr Bausparvertrag zuteilungsreif. Die Bausparkasse wird Sie darüber informieren. Sie haben nun die Wahl, ob Sie sich das Vertragsguthaben auszahlen, den Bausparvertrag weiter besparen oder sich das Bauspardarlehen auszahlen lassen möchten. Das Bauspardarlehen muss nachweislich für wohnwirtschaftliche Zwecke, also für den Bau, den Kauf, die Sanierung oder Modernisierung einer Wohnimmobilie verwendet werden. 

Aufgrund des derzeit sehr niedrigen Zinsniveaus bietet sich alternativ zu einem Bauspardarlehen die klassische Baufinanzierung in Form eines Annuitätendarlehens an. Die niedrigen Sollzinsen lassen sich für den Darlehensnehmer bis zu 20 Jahre (Zinsbindungsfrist) festschreiben. Darlehensnehmer profitieren so gleich doppelt: Von den geringen Darlehenskosten und einer hohen Planungssicherheit.

Welche Fördermöglichkeiten stehen Bausparern zur Verfügung?

Verschiedene staatliche Unterstützungen und Zulagen machen das Bausparen noch attraktiver. Folgende Förderungen sind möglich:

  • Wohnungsbauprämie:
    Bausparern, die monatlich mindestens 50 Euro in ihren Vertrag einzahlen und deren zu versteuerndes Einkommen 35.000 Euro (Singles) bzw. 70.000 Euro (Paare) nicht übersteigt, zahlt der Staat einmal im Jahr eine Prämie in Höhe von 10 % der Einzahlungen (max. 70 Euro für Singles, max. 140 Euro für Paare). Die tatsächliche Zahlung erfolgt, wenn der Bausparvertrag wohnwirtschaftlich genutzt wird.
  • Arbeitnehmersparzulage:
    Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen vermögenswirksame Leistungen zahlt und Sie diese in Ihrem Bausparvertrag anlegen, fördert der Staat Sie mit einer Zulage von 43 Euro jährlich (für Singles) bzw. 86 Euro jährlich (für Paare). Zahlt Ihr Arbeitgeber die freiwillige Leistung nicht oder nicht in voller Höhe (mtl. 40 Euro), können Sie den Betrag auch selbst einzahlen bzw. aufstocken, um die staatliche Förderung zu erhalten.
  • Riester-Zulage:
    Wenn Sie mit einem Riester-Vertrag bausparen, steht ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 175 Euro für Sie bereit. Für vor 2008 geborene Kinder erhalten Sie zusätzlich 185 Euro pro Jahr, für nach 2008 geborene Kinder sogar 300 Euro.

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Häufige Fragen und Antworten kurz erklärt

Aufgrund der seit 2008 stark gefallenen Zinsen ist das Bausparen heute nicht mehr als Geldanlage zu empfehlen. Statt der Zinsen macht heute vor allem die staatliche Förderung das Bausparen attraktiv.

Als Zuteilung wird das Angebot der Bausparkasse bezeichnet, Ihnen das Bauspardarlehen auszuzahlen.

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