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Ohne eine Kfz Versicherung dürfen Sie Ihr Auto nicht fahren. An diesen Kosten kommen Sie also nicht vorbei. Jedoch haben Sie die Möglichkeit, durch die Wahl einer günstigen Autoversicherung die Ausgaben dafür so gering als möglich zu halten. Wir bieten Ihnen hierfür einen kostenlosen Kfz Versicherungsvergleich. In diesem können Sie mehr als 300 Tarifkombinationen von vielen Versicherern vergleichen und durch einen Wechsel bis zu mehrere Hundert Euro pro Jahr sparen. Dabei ist es egal, ob Sie eine Versicherung für ein neues Fahrzeug abschließen, oder Ihre bestehende Versicherung wechseln möchten.

Kfz Versicherung - Dieser Schutz ist möglich:

Die Kfz-Haftpflicht

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Sie kommt für Schäden auf, die Ihr Kfz gegenüber anderen verursacht. Das können Personen-, Sach- oder Vermögensschäden sein, die beispielsweise durch Zusammenstöße entstehen.

Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer sowie der Fahrzeughalter, der Fahrzeugeigentümer, sowie berechtigte Fahrer des Fahrzeugs. Die Kfz Haftpflichtversicherung erstreckt sich auf alle Länder innerhalb der geografischen Grenzen Europas sowie auf die außereuropäischen Gebiete, die zum Geltungsbereich der EU gehören.

Schäden am eigenen Fahrzeug übernimmt die Kfz Haftpflicht nicht. Wenn Sie diese Schäden mitversichern wollen, müssen Sie zusätzlich eine Kaskoversicherung abschließen.

Die Kasko – für Schäden am eigenen Fahrzeug 

Beruhigter fährt man meist, wenn auch das eigene Fahrzeug gegen Schäden versichert ist. Diesen Wunsch erfüllen Sie sich mit dem zusätzlichen Einschluss einer Kaskoversicherung. Dabei können Sie sich zwischen der Teil- und der Vollkaskoversicherung entscheiden.

Teilkasko

Wenn Sie die Teilkasko in Ihre Kfz Versicherung einschließen, dehnen Sie den Versicherungsschutz auch auf Ihr eigenes Kraftfahrzeug aus. Es ist dann beispielsweise gegen Schäden durch Diebstahl, Brand, Sturm oder Hagel versichert.

Tipp: Wenn Sie Ihre Kfz Versicherung berechnen, können Sie den Beitrag für Ihre Teilkaskoversicherung durch den Einschluss einer Selbstbeteiligung deutlich reduzieren. Oft wird beispielweise eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150 Euro je Schadensfall vereinbart.

Vollkasko

Die Vollkaskoversicherung kommt für Schäden an Ihrem Fahrzeug auf, die durch selbst verursachte Unfälle oder durch böswillige Beschädigung fremder Dritter entstehen. Sie ist besonders dann empfehlenswert, wenn Sie Ihr Fahrzeug finanziert und noch nicht abbezahlt oder dieses geleast haben. Aber auch dann, wenn Sie ein noch relativ neues oder wertvolles Auto besitzen, ist eine Vollkaskoversicherung meist sinnvoll. Deren Beitrag können Sie über eine Selbstbeteiligung je Schadensfall merklich reduzieren.

GAP-Deckung

Haben Sie Ihr Auto geleast, prüfen Sie, ob in Ihrem Leasingvertrag eine GAP-Versicherung enthalten ist. Wenn nicht, finden Sie im Kfz Versicherungsvergleich zahlreiche Tarife, die die GAP-Deckung in Ihre neue Autoversicherung einschließen. Sinnvoll ist der Einschluss deshalb, weil Ihnen die GAP-Versicherung nach einem Diebstahl oder Totalschaden Ihres Fahrzeugs den Differenzbetrag zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem noch zu zahlenden Leasingrestwert erstattet. Diesen Betrag müssten Sie sonst selbst bezahlen.

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Leistungen und Zusatzbausteine in der Autoversicherung

In der Gestaltung Ihrer Kfz-Versicherung haben Sie die Möglichkeit, gewisse Leistungen und Zusatzbausteine auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Anforderungen auszuformen. Im Folgenden haben wir Ihnen einige ausgewählte Leistungskomponenten zusammengestellt: 

Hohe Deckungssumme: 

Da die Schadenssummen vor allem bei Personenschäden sehr hoch ausfallen können, ist es empfehlenswert, dass Sie sich im Kfz-Versicherungsvergleich statt einer angebotenen Mindestdeckung für eine erweiterte Deckungssumme entscheiden. Diese kann je Schadensfall pauschal bis zu 100 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden betragen.

Leistung bei grober Fahrlässigkeit:

Im Kfz-Versicherungsvergleich können Sie „Grobe Fahrlässigkeit“ zusätzlich auswählen, damit Sie nach einem solchen Schaden vom Versicherer nicht in Regress genommen werden.     

Mallorca-Police:

Diese erweist sich in der Autoversicherung als nützlicher Zusatzbaustein, wenn Sie sich im europäischen Ausland einen Leihwagen nehmen. Oft reichen die Deckungssummen der dortigen Kfz-Haftpflichtversicherungen nach einem Unfall nicht aus, um einen Schaden zu decken. Damit Sie die Differenz dann nicht selbst bezahlen müssen, springt Ihre Mallorca-Police ein.

Erweiterte Wildschäden:

Mit dieser Option können Sie Ihren Versicherungsschutz auf den Zusammenstoß mit Tieren aller Art erweitern. So ist Ihr Fahrzeug auch dann versichert, wenn es beispielsweise mit einem Hund, Rind oder einem großen Vogel kollidiert.

Erweiterte Tierbissschäden:

Mit dieser Auswahl sind Sie nicht nur gegen Marderbissschäden direkt an Kabeln und Schläuchen, sondern auch gegen die deutlich teureren Folgeschäden infolge von Tierbiss versichert.

So einfach funktioniert der Kfz-Versicherungsvergleich

Schritt 1: Ihre Angaben

Machen Sie Angaben zu dem zu versichernden Auto, zu sich selbst als Versicherungsnehmer und ggf. zu weiteren Fahrern des Autos sowie zur aktuellen Autoversicherung. Es bietet sich an, die wesentlichen Angaben zum Auto dem Fahrzeugschein zu entnehmen. Das sind die Herstellerschlüsselnummer (HSN), die Typschlüsselnummer (TSN) sowie das Datum der Erstzulassung des Autos.

Schritt 2: Autoversicherung berechnen und vergleichen

Starten Sie hiernach die Tarifberechnung und lassen Sie sich die Ergebnisse anzeigen. Auf der Ergebnisseite des Kfz-Versicherungsvergleichs können Sie durch Klick auf „Ändern“ besondere Wünsche festlegen und die Tarife filtern. Sie können sich auch nur die Tarife anzeigen lassen, die „Von Stiftung Warentest empfohlene Leistungen“ beinhalten.

Schritt 3: Ausgewählte Kfz Versicherung einfach abschließen

Den Antrag für Ihre neue Autoversicherung stellen Sie ganz einfach online ohne Unterschrift innerhalb nur weniger Minuten. Nach Erhalt des Versicherungsscheins haben Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht, sodass Sie keinerlei Risiko eingehen.

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Darum lohnt sich ein jährlicher Vergleich der Kfz Versicherung

Jedes Jahr passen die Versicherer die Beiträge für die Autoversicherung an. In vielen Fällen werden die Tarife teurer und sorgen so oft für Verärgerung. Dabei können Sie den Beitragssteigerungen sehr einfach entkommen. Denn mit einem jährlich durchgeführten Vergleich Ihrer Autoversicherung finden Sie oftmals deutlich günstigere Tarife. So können Sie erhebliche Beitragsvorteile erzielen und Geld sparen.

Ihre Vorteile im Überblick

  • der Tarifvergleich ist kostenlos
  • hohe Beitragsersparnisse bis zu mehreren Hundert Euro sind möglich
  • idealerweise gibt es eine günstige Kfz Versicherung mit besseren Leistungen
  • der Abschluss Ihrer neuen Kfz Versicherung ist jederzeit online möglich
  • auf Wunsch erhalten Sie Ihre eVB-Nummer sofort nach Antragstellung

So kündigen Sie Ihre Kfz-Versicherung

Versicherungswechsel

Wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln möchten, kündigen Sie Ihre bestehende Kfz Versicherung besser erst, sobald Sie vom neuen Versicherer eine Annahmebestätigung erhalten haben. Eine Kündigung ist immer zum Ablauf des Versicherungsjahrs möglich. Beachten Sie, dass Sie eine Kündigungsfrist von einem Monat einhalten müssen.

Das bedeutet: Läuft Ihre bestehende Kfz Versicherung zum Jahresende ab und wünschen Sie den Versicherungswechsel zum 01.01., muss Ihre Kündigung spätestens am 30.11. bei Ihrem bisherigen Versicherer in schriftlicher Form eingegangen sein. Die Kündigung können Sie per Post oder E-Mail versenden oder im entsprechenden Kundenportal vornehmen.

Kündigung nach Beitragserhöhung

Erhöht der Versicherer den Beitrag für Ihre Kfz Versicherung, können Sie diese innerhalb eines Monats nach Erhalt der Beitragserhöhung kündigen. Die Kündigung wirkt zu dem Tag, an dem die Beitragserhöhung eingesetzt hätte.

Das bedeutet: Wenn Sie beispielsweise am 20.11. für Ihre Autoversicherung eine Beitragserhöhung zum 01.01. erhalten, muss Ihre Kündigung bis zum 20.12. bei Ihrem Versicherer eingegangen sein. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens aber zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung am 01.01. 

Kündigung nach Veräußerung Ihres Kraftfahrzeugs

Verkaufen Sie Ihr Fahrzeug, geht die bestehende Kfz Versicherung auf den Käufer über. Er hat dann die Möglichkeit, den Vertrag innerhalb eines Monats nach Erwerb zu kündigen. Wenn der Erwerber bei der Ummeldung des Fahrzeugs eine eVB  (elektronische Versicherungsbestätigung) eines anderen Versicherers vorlegt, wird Ihr bestehender Versicherungsvertrag automatisch gekündigt. In jedem Fall sollten Sie nach der Veräußerung Ihres Fahrzeugs Ihren Kfz Versicherer informieren.

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Häufige Fragen und Antworten kurz erklärt

Den Beitragsanteil der Kfz Haftpflichtversicherung können Sie innerhalb der Sonderausgaben unter den sonstigen Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen. Jedoch sind die sonstigen Vorsorgeaufwendungen bei einem Höchstbetrag von 1.900 Euro gedeckelt. Weil diese Grenze oft schon durch die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherungen erreicht oder überschritten ist, kann es möglich sein, dass Sie für Ihre Kfz Haftpflichtversicherung keine Steuerersparnis mehr erzielen. Bedingung ist außerdem, dass Sie zugleich der Versicherungsnehmer der Kfz Versicherung und der Fahrzeughalter des versicherten Fahrzeugs sind.

Die eVB ist die elektronische Versicherungsbestätigung. Diese wird Ihnen von Ihrem Versicherer mit einer Versicherungsbestätigungs-Nummer auf Anfrage zugestellt. Sie können diese Nummer oftmals auch per E-Mail oder SMS erhalten. Benötigen Sie die vorläufige Deckung auch in der Kaskoversicherung, müssen Sie diese gesondert beim Versicherer beantragen.

Ja. Genau wie Sie hat der Versicherer die Möglichkeit, Ihnen den Versicherungsvertrag zu kündigen. Beispielsweise kann die Kündigung regulär zum Versicherungsablauf oder nach einem Schadenereignis erfolgen. Auch, wenn Sie Ihren Versicherungsbeitrag trotz Zahlungsaufforderung nicht bezahlt haben, wird Ihnen der Versicherer kündigen und der Zulassungsbehörde eine entsprechende Mitteilung geben. Besteht nach der Kündigung kein Versicherungsschutz mehr, darf das unversicherte Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Verkehr teilnehmen.     

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