Sparbetrag erhöhen durch Eigenanteil
Einige Arbeitgeber zahlen bei Teilzeitverträgen weniger als den üblichen Arbeitgeber-Mindestbeitrag von 6,65 Euro. Über Ihren Arbeitgeber können Sie diesen Betrag um einen selbst beigesteuerten regelmäßigen Sparanteil auf bis zu 100 Euro aufstocken. Dabei muss Ihr Arbeitgeber Ihren gewünschten zusätzlichen Eigenanteil mit überweisen und mit Ihrer Lohn- / Gehaltsauszahlung verrechnen. Eigene Einzahlungen per Dauerauftrag oder Überweisung über die maximale monatliche Leistung von 100 Euro hinaus sind nicht zulässig und werden automatisch zurück überwiesen.
- Bis zu 100 Euro Einzahlung im Monat (inklusive des Arbeitgeberanteils) sind möglich.
- Die Höhe der VL-Zahlung und den Startzeitpunkt vereinbaren Sie selbst mit Ihrem Arbeitgeber. Verwenden Sie dazu bitte die 2. Seite des Kontoeröffnungsantrags „zur Vorlage beim Arbeitgeber“. Falls Ihr Arbeitgeber weniger als 6,65 Euro beiträgt, ändern Sie den Beitrag bitte handschriftlich vor Abgabe beim Arbeitgeber ab.